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Das Zwangsvollstreckungsverfahren bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung, titulierte Forderungen gegen den Schuldner zu realisieren.

Ein sogenannter Vollstreckungstitel behält nach dem Gesetz 30 Jahre lang seine Gültigkeit. Es ist also durchaus zu empfehlen, dass man, sollte der erste Vollstreckungsversuch erfolglos gewesen sein, nach einiger Zeit oder auch nach einigen Jahren erneut Vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Eventuell haben sich neue Erkenntnisse über die beruflichen, privaten oder finanziellen Verhältnisse des Schuldners ergeben, die die Aussichten einer Vollstreckungsmaßnahme verbessern.

Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Fachkraft für die Zwangsvollstreckung zur Verfügung, die sich stets durch Seminare über Neuerungen im Zwangsvollstreckungsrecht fortbildet.