Bei einem Verkehrsunfall steht die Schadenregulierung an erster Stelle. Überlassen Sie diese nicht der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und verzichten Sie nicht auf Ansprüche, die Ihnen zustehen.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie direkt einen Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung beauftragen. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen. Auch wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, sollten Sie nicht auf anwaltlichen Beistand verzichten. Dies gilt erst recht, wenn Personenschäden zu verzeichnen sind und es um die Durchsetzung von verletzungsbedingten Ansprüchen geht.
Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Ansprüche Ihnen im Einzelfall zustehen und wie diese Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchgesetzt werden können. Neben den Reparaturkosten können Ansprüche auf Zahlung einer Wertminderung, Ersatz eines Verdienstausfallschadens, Erstattung von Mietwagenkosten, Erstattung von Sachverständigenkosten und die Zahlung von unfallbedingten pauschalen Kosten gegeben sein, um nur die wesentlichsten Positionen zu benennen.
Daneben besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, eine Abrechnung auf Gutachterbasis vorzunehmen, ohne dass der Versicherung des Unfallgegners Rechnungen vorgelegt werden müssen. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Art der Schadenabwicklung günstiger ist.
Neben der Unfallschadenregulierung ist die Bearbeitung von Bußgeldangelegenheiten ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.
Wenn man regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt, ist man vor einem Bußgeld nicht gefeit. Ob zu schnelles Fahren, eine rote Ampel, ein Vorfahrtsverstoß oder das berühmte Gläschen zu viel – dies sind nur einige Beispiele-, die zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar einen Fahrverbot führen können.
Sollte für den verkehrsrechtlichen Bereich eine Rechtsschutzversicherung bestehen, ist dies von Vorteil. Sie sind dann in der günstigen Lage, sich in einem Bußgeldverfahren anwaltlich vertreten lassen zu können, ohne dass die Kosten hierfür das eigentliche Bußgeld übersteigen. Vielfach kann durch eine zielgerichtete Verteidigung eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder zumindest eine Reduzierung des Bußgeldes erreicht werden.
Welche Möglichkeiten gegeben sind, zeigen wir Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs auf.